Allgemeine Geschäftsbedingungen der avalik GmbH für Schulungen/Seminare, für Kunden die nicht Verbraucher sind (Stand 09/2021)

1. Allgemeine Bestimmungen/ Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der FIM-Schulungen.de im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2. Anmeldung /Vertragsschluss
Die auf dieser Website veröffentlichten Angebote stellen kein verbindliches Angebot des Kunden dar, sondern werden als sogenannte invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) behandelt. Erst nach erfolgter Buchung im Buchungssystem oder bilateral verhandelter Schulungstermine, erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung.

3. Art und Umfang der Leistung
Wir bieten offene Seminare, sowie Einzel- und Firmentrainings in ihren Räumen, als Online-Veranstaltung und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.

3.1 Offene Seminare sind solche, die als grundsätzlich teilnehmeroffen öffentlich von uns beworben werden, wobei eine Mindest- und/ oder Höchstteilnehmerzahl angegeben sein kann. Bei Abweichungen zwischen der öffentlichen Beschreibung und dem auf eine Anfrage hin übersandten Angebot zählt ausschließlich der Inhalt des konkret an den Interessenten versandten Angebots.

3.2 Bei Firmenseminaren sowie Einzeltrainings werden die Leistungsdetails einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zu Verfügung. Wir stellen auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.

3.3 Die jeweils gesondert ggf. mit angebotenen Bewirtungspauschalen beinhalten Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck und 1 warmes Mittagessen.

3.4 Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.

3.5 Für die Reise zum Veranstaltungsort und ggf. Buchung von Hotelzimmern o.ä. ist der Kunde selbst verantwortlich.

4. Stornierung, Absage
4.1 Stornierungen müssen in Textform bei uns eingehen.

4.2 Verträge zu offenen Seminaren können bis zu 10 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Wir sind jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.

4.3 Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot Kunden gebuchten und bestätigten Seminare.

4.4 Bei Stornierung eines Komplettangebotes (d.h. bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Seminare) gilt das vorstehende mit folgender Maßgabe: Die Fristen beziehen sich jeweils auf den ersten Tag des jeweiligen Seminars, so dass ggf. bei als Paket, aber zu nacheinander liegenden Beginnzeitpunkten gebuchten Seminaren nur für das terminlich erste eine entsprechende Vergütung zu leisten ist. Ist aufgrund der o.g. Fristen ein Teil des Auftragswertes zu zahlen so entfällt allerdings die Rabattierung für das gesamte Paket, so dass neben der anteiligen Vergütung des/ der betroffenen (nicht unter Einhaltung der Gratisfrist) stornierten Seminars/Seminare der im Angebot ausgewiesene Rabatt, als Entschädigung für den Mehraufwand der Paketerstellung und Abwicklung, zusätzlich zu bezahlen ist.

4.5 Bei Raumvermietungen müssen Rücktritte von bereits angemieteten Seminarräumen spätestens 14 Tage vor Mietbeginn in schriftlicher Form bei uns eingehen. Bei späteren Stornierungen, oder wenn die Mietsache ohne vorherige Rücktrittserklärung durch den Mieter nicht genutzt wird, werden 100% des Mietpreises erhoben.

4.6 Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.7 Wir behalten uns im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Das Rücktrittsrecht kann bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl von uns nur bis zu 14 Tage vor dem ersten Seminartag ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittgrund. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht ein-vernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich der Einschränkungen in Ziffer 7 im Falle eines von uns nach vorstehenden Regeln ausgeübten Rücktritts ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten versandt werden.

4.8 Wurden mit uns Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nur für die im betroffenen Angebot konkret benannte Leistungen, und nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

4.9 „Durchführungssicherheit“ bedeutet, dass solch gekennzeichnete Seminare mit einer statistisch hohen Wahrscheinlichkeit so durchgeführt werden wie angeboten.

5. Rechte an den Schulungsunterlagen
5.1 Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein.

5.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnung ist 10 Tage nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Sofern der Kunde in Verzug gerät werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung verrechnet.

6.3 Eine nicht durch uns zu vertretende nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.

7. Haftung/ Nutzung von IT-Infrastruktur
7.1 Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden durch uns, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests (siehe Ziffer 4.7 Rücktrittsrecht). Wir haften insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Wir können in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

7.2 Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haften wir nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber uns einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen werden wir zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen können wir auf Wunsch des Kunden auch eine angemessene Minderung anbieten (siehe auch 7.7). Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.

7.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:

Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen.
das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig.
die Weitergabe und das Zurverfügungstellung von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten die Identität des/der jeweiligen Mitarbeiters/in hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird also dem/der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiter/in zugeschrieben.

7.4 Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.

7.6 Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von uns ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).Den Einwand des Mitverschuldens behalten wir uns vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

7.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

8. Sonstiges
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung angestrebten in rechtlich wirksamer Weise an nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

9. Anwendbares Recht
9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von NE, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.